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Ganzjahresreifen sind keine alltagstaugliche Alternative

Jedes Jahr im Oktober ist es ratsam, einen Satz Winterreifen auf das Auto zu ziehen. Laut einer Faustregel gilt es, diese bis Ostern des darauffolgenden Jahres zu benutzen. Eine explizite Winterreifenpflicht besteht zwar nicht. Dennoch ist laut Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, die Bereifung dem Wetter entsprechend anzugleichen. Warum der erste Schneefall nicht das Anzeichen für den Wechsel sein sollte und wie Versicherungen im Fall eines Unfalls mit Sommerreifen reagieren, erklärt das Reifenhändler Suchmaschine www.reifensuchmaschine.de.

 

Eine sehr häufig gestellte Frage betrifft den optimalen Zeitpunkt für den Wechsel der Bereifung. Keinesfalls sollte hierbei der erste Schnee abgewartet werden. Der Grund: Meist kommt es bereits im Oktober zur Raureifbildung auf den Straßen, wovon eine erhöhte Rutschgefahr mit Sommerreifen ausgeht. Der Vorteil von Winterreifen liegt in der speziellen Laufflächenmischung, welche weniger schnell verhärtet, wenn es kälter wird. Dadurch ist eine bessere Bodenhaftung gewährleistet.

Eine ungeeignete Bereifung kann viele unangenehme Folgen haben. Da Verkehrsteilnehmer im Winter nur mit tauglichen Autoreifen unterwegs sein dürfen, wird bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von 20 bis 40 Euro fällig. Wirklich dramatisch wird es aber erst im Fall eines Unfalls. So können die Leistungen einer KFZ-Versicherung bei einem Schaden erheblich gemindert und prozentual gekürzt werden, wenn die falsche Bereifung aufgezogen ist.

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